Versicherungsbüro Scharf GmbH

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Aktuelles


Finanzen und Versicherungen

 
Schadenversicherung 
Donnerstag, 14.10.2021

Grenzen der Verkehrssicherungspflicht im Sportstudio

Wenn im Freestyle-Bereich eines Fitnessstudios eine signalrote, sich von der Umgebung deutlich abhebende Slackline in einer Höhe von ca. 50 cm auf einer Breite von 6-8 m gespannt wurde, stellt dies keinen Zustand dar, den ein umsichtiger Kunde des Studios nicht erkennen und sich dagegen mit der gebotenen Aufmerksamkeit nicht selbst schützen kann. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 05.08.2021 - 16 U 162/20 entschieden.

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Finanzen 
Dienstag, 12.10.2021

Pandemiefolge Kreditbetrug

Die Wirtschaft erholt sich vom Pandemieschock zusehends. Aber nicht alle Unternehmen können durchstarten. Oft fehlen Investitionsmittel oder Fachkräfte oder beides. Wenn die Kreditwürdigkeit pandemiebedingt gelitten hat, schüttelt die Hausbank den Kopf, wenn das Unternehmen neue Mittel anfragt. Insbesondere im Bereich der kleineren Unternehmen versuchen dann engagierte Firmeninhaber zu retten, was noch zu retten ist. Sie nutzen das Internet auf der Suche nach Möglichkeiten der Kreditaufnahme. Wo solch drängender Bedarf ist, da sind die Betrüger nicht weit.

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Schadenversicherung 
Freitag, 08.10.2021

Sturz im Nordsee-Urlaub: Verneinte Haftung für Verletzungen auf glatter Treppe zum Watt

Die Nutzer von Badestellen müssen sich auf die typischen Gefahren eines Meeresstrandes einstellen. An eine Treppe, die ins Watt beziehungsweise Meer führt, sind deshalb nicht die gleichen Anforderungen zu stellen wie etwa an Treppen in Sport- und Arbeitsstätten. Das geht aus einem Beschluss des Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichts vom 02.06.2021 - 11 U 31/21 hervor.

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Schadenversicherung 
Mittwoch, 06.10.2021

Haftung eines Ponyhof-Betreibers für Unfall eines Kindes beim Ausritt

Ein Ponyhof trägt grundsätzlich die alleinige Haftung für die Tiergefahr bei der Vermietung eines Ponys für Ausritte. Das geht aus einem Urteil des OLG Oldenburg vom 26.11.2020 - 8 U 7/20 hervor.

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Schadenversicherung 
Montag, 04.10.2021

Kindliche Fehleinschätzung im Straßenverkehr verdrängt Mitverschulden

Wird ein elfjähriges Kind beim Überqueren einer Straße von einem Kfz erfasst, so trifft das Kind kein Mitverschulden, wenn es unvorsichtig auf die Straße gelaufen ist, um nicht den Anschluss an seine Freunde zu verlieren. Vielmehr liegt eine typische kindliche Fehleinschätzung von Entfernung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges vor. Das hat das OLG Celle mit Urteil vom 19.05.2021 - 14 U 129/20 - entschieden.

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