Versicherungsbüro Scharf GmbH

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Aktuelles


Finanzen und Versicherungen

 
Schadenversicherung 
Montag, 20.07.2020

Überschwemmungsschaden in der Kfz-Teilkasko - Weite Auslegung geboten

Die Kfz-Teilkaskoversicherung greift nicht nur dann ein, wenn eine Überschwemmung ein stehendes oder geparktes Fahrzeug trifft, sondern auch dann, wenn ein Fahrzeug in einen überschwemmten Straßenbereich hineinfährt und dort durch stehendes Wasser beschädigt wird. Dies geht aus einem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.10.2019 - 9 U 4/18 hervor.

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Schadenversicherung 
Freitag, 17.07.2020

Sturz auf unebenem Bürgersteig - Schadenersatz kein Selbstläufer

Ein Fußgänger kann keine vollständige Gefahrlosigkeit einer von ihm begangenen Straße erwarten. Das geht aus einem Beschluss des OLG Köln vom 08.04.2020 - 7 U 298/19 hervor. Bei einem Sturz kann der Fußgänger die Kommune bzw. deren Haftpflichtversicherer somit nicht ohne Weiteres für erlittene Verletzungen belangen.

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Neues aus der Branche 
Mittwoch, 15.07.2020

Zugang einer WhatsApp-Nachricht - Wichtig auch im Geschäftsverkehr

Zwei blaue Haken bei WhatsApp bedeuten, dass die Nachricht auf dem Gerät des Empfängers eingegangen und geöffnet wurde und dass spätestens zu diesem Zeitpunkt von einem Zugang der Nachricht auszugehen ist. Das hat das Landgericht Bonn mit einem für dem Geschäftsverkehr allgemein bedeutsamen Urteil vom 09.01.2020 - 17 O 323/19 - klargestellt.

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Schadenversicherung 
Dienstag, 14.07.2020

BGH zur Leistungskürzung in der Unfallversicherung wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen

Eine Bestimmung in den Bedingungen einer Unfallversicherung, wonach die Leistung gekürzt wird, wenn Krankheiten oder Gebrechen an einer unfallverursachten Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben, ist laut einem Urteil des BGH vom 22.01.2020 - IV ZR 125/18 nicht intransparent.

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Finanzen 
Freitag, 10.07.2020

Brexit: Währungsrisiko im britischen Pfund angabepflichtig?

Bei Wegfall der britischen EU-Mitgliedschaft ist eine Neubewertung der britischen Währung die zwangsläufige Folge. Das meinen laut "finanzen.net" die Analysten der Bank of America (BofA). Die Pfundanteile in englischen Lebensversicherungen, in Immobilienanlagen (z.B. über Fonds) in Großbritannien sowie in globalen oder europäischen Aktienfonds sind betroffen. Was bedeutet das für den Berater?

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