Aktuelles
Finanzen und Versicherungen
Keine Haftung aus Betriebsgefahr für E-Scooter
Solange ihnen keine Mitschuld durch falsches Verhalten nachgewiesen werden kann, müssen E-Scooter-Fahrer nach Verkehrsunfällen nicht haften. Eine verschuldensunabhängige Haftung aus der Betriebsgefahr gibt es erst bei Fahrzeugen mit Geschwindigkeiten ab 21 km/h. Das hat das Landgericht Münster mit Urteil vom 09.03.2020 - 08 O 272/19 klargestellt.
Zur Sicherung der Zukunftschancen der deutschen Wirtschaft ist eine Pandemie-Absicherung erforderlich!
Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) und der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) sprechen sich zur notwendigen Sicherung der wirtschaftlichen Zukunftschancen für eine Pandemieabsicherung unter Beteiligung der Versicherungswirtschaft und des Staates aus (Public-Private Partnership).
Große Sorgen, wenig Wissen - immer weniger Menschen mit ausreichender Altersvorsorge: Kundenmonitor Assekuranz 2020 - "Altersvorsorge"
Köln, den 20.08.2020. Vier von zehn Versicherungsnehmern in Deutschland zwischen 18 und 60 Jahren haben für ihr Alter bereits ausreichend Vorsorge getroffen. Im Vergleich zu 2017 bedeutet dies einen Rückschritt um drei Prozentpunkte. Besonders schlecht schneidet die untere Einkommensgruppe (bis 2.000 € Haushaltsnettoeinkommen) ab: Nur 21 Prozent dieser Gruppe haben für ihr Alter bereits ausreichend Vorsorge getroffen, während der Anteil unter den besser Verdienenden (ab 3.500 € Haushaltsnettoeinkommen) bei 56 Prozent liegt. Stabil im Vergleich zu 2017 ist jedoch die Vorsorgebereitschaft. Jeder dritte Befragte gibt an, in den nächsten 12 Monaten etwas für seine Altersvorsorge tun zu wollen.
Terroranschlag auf Dienstreise - Nicht immer ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung
Ein Geschäftsreisender ist während eines privaten Restaurantbesuchs auch dann nicht gesetzlich unfallversichert ist, wenn er dabei Opfer eines Terroranschlags wird. Das hat Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) mit Urteil vom 13.05.2020 - L 3 U 124/17 entschieden.
Verweigerung des Auslesens der Kfz-Daten gefährdet Kaskodeckung
Ein Versicherungsnehmer verletzt seine vertraglichen Obliegenheiten und riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn er nach einem Verkehrsunfall verhindert, dass der Fahrzeugdatenspeicher zur Unfallrekonstruktion ausgelesen wird, obwohl ihn sein Kaskoversicherer dazu aufgefordert hat, die Datenauswertung zu ermöglichen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 26.03.2020 24 O 236/19 entschieden.