Versicherungsbüro Scharf GmbH

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Aktuelles


Finanzen und Versicherungen

 
Schadenversicherung 
Dienstag, 20.10.2020

Wohngebäudeschaden - Die Krux mit den Badezimmerfliesen

Badezimmerfliesen zählen unter bestimmten Voraussetzungen zu den "versicherten Sachen" in einer Wohngebäudeversicherung. Es kommt bei der Entschädigung darauf an, wann Fliesen als repariert gelten. Das folgt aus einem Urteil des LG Münster vom 19.09.2019 - 015 S 23/15.

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Recht 
Montag, 19.10.2020

Entschädigungsanspruch nach dem AGG - Behauptungen "ins Blaue" reichen nicht

Für einen Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reicht es nicht aus, wenn Pflichtverletzungen eines Arbeitgebers ins Blaue hinein behauptet werden. Vielmehr müssen Indizien im Sinne des § 22 AGG dargelegt werden, die für einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des AGG sprechen könnten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.07.2020 - 15 Sa 289/20 - hervor.

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Finanzen 
Freitag, 16.10.2020

CumEx, Wirecard, Tradingbetrug: Themen im Beratungsgespräch?

Dass die aktuellen Finanzskandale wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit produzieren, freut die Beschuldigten. In der Tat sind die Abläufe so komplex, dass sich nur wenige Journalisten an tiefergehende Analysen trauen. Allerdings trügt der bei Finanzberatern oft bestehende Eindruck, dass das keine Themen sind, die in Zusammenhang mit dem Beratungsgeschäft von Belang sind.

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Altersvorsorge 
Dienstag, 13.10.2020

Betriebliche Altersvorsorge: Weniger Geld durch Kurzarbeit

Durch die Corona-Pandemie ist die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit auf ein neues Rekordniveau gestiegen. Die Bundesregierung hat die Krisenregelung zum vereinfachten Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert. Berater sollten ihre Kunden jetzt auf die Folgen für die betriebliche Altersvorsorge hinweisen.

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Altersvorsorge 
Freitag, 09.10.2020

Hinterbliebenenrente kann wieder aufleben

Nicht wenige Menschen entschließen sich nach dem Tod ihres Ehepartners nochmals zu einer Eheschließung. Wenn dann auch der zweite Ehepartner verstirbt, gilt sicherlich nicht der erste Gedanke der Hinterbliebenenrente. Doch ganz vergessen sollte man sie nicht. In diesem Fall kann auch die nach dem Tod des ersten Ehepartners gezahlte Hinterbliebenenrente wiederaufleben. Das Gleiche gilt im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.

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