Aktuelles
Finanzen und Versicherungen
Kurzfristige Geldanlage: Negativzinsen auf dem Vormarsch
Rund 260 Institute verlangen bereits Negativzinsen im Privatkundenbereich, bei Firmenkunden sogar mehr als 330. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Online-Verbraucherportals biallo. Gleichzeitig sparen die Deutschen in der Pandemie weit mehr als sonst. Wer seinen Kunden sinnvolle Gegenstrategien aufzeigt, kann jetzt im Beratungsgespräch punkten.
BGH zur Halterhaftung für Drittschaden durch in Brand geratenen LKW
Entsteht ein Brand durch einen Defekt im Bereich des Motorraumes oder Führerhauses eines LKW, ist der daraus resultierende Drittschaden beim Betrieb dieses Fahrzeuges im Sinne des § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) entstanden. Es kommt nicht darauf an, ob der Brand von einer unmittelbar für die Transport- und Fortbewegungsfunktion des Fahrzeuges erforderlichen Einrichtung ausgegangen ist. Das hat der BGH mit Urteil vom 20.10.2020 - VI ZR 158/19 entschieden.
Leistungskürzung für Brandschaden an fehlerhaft gelagertem Heu
Nach der Einlagerung von Heu sind regelmäßige und engmaschige Temperaturmessungen erforderlich. Ein Landwirt verletzt seine Obliegenheiten aus seiner Betriebsversicherung grob fahrlässig, wenn er seine Heustapel nicht so lagert, dass jeder Punkt des Stapels kontrolliert werden kann. Das geht aus einem Beschluss des OLG Braunschweig vom 29.09. 2020 - 11 U 68/19 hervor.
Wenn der Ehemann Versicherungsverträge seiner Frau nicht kennt
Ein Versicherer kann sich nicht auf die verspätete Anzeige eines Versicherungsfalles berufen, wenn seine Versicherungsnehmerin aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands den Versicherungsfall (Schwerstpflegebedürftigkeit) weder selber anzeigen noch ihren bevollmächtigten Ehemann informieren konnte und wenn der Ehemann keine Kenntnis von dem Versicherungsvertrag (Pflegetagegeldversicherung) besaß. Das hat das OLG Frankfurt a.M. mit Urteil vom 11.11.2020 - 7 U 36/19 entschieden.
Vermittlerhaftung: Wettbewerbsverstoß bei Telefonwerbung durch Leadagentur
Der Anruf einer Leadagentur zwecks Vereinbarung eines Besuchstermins für einen Versicherungsvermittler ist ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen nicht zulässig. Der Versicherungsvermittler, der die Leadagentur beauftragt hat, ist für deren wettbewerbswidriges Verhalten als Auftraggeber auch deswegen verantwortlich, weil er verpflichtet ist, sich den erforderlichen Einfluss zu sichern. Das geht aus einem Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 19.03.2019, 3 - 06 O 5/18 hervor.