Versicherungsbüro Scharf GmbH

Ihre Versicherung  in Übach-Palenberg und Bad Krozingen

Aktuelles


Finanzen und Versicherungen

 
Krankenversicherung 
Donnerstag, 04.03.2021

Krankenversicherung: Bald mehr Transparenz?

Angesichts steigender Beiträge denken viele Kunden derzeit über den Wechsel ihrer Krankenversicherung nach. Dabei lohnt es, sich auch über Leistungsunterschiede zu informieren. Transparenzberichte könnten den Vergleich künftig erleichtern. Die AOK-Gemeinschaft hat sich ab sofort dazu verpflichtet.

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Schadenversicherung 
Dienstag, 02.03.2021

Kfz-Versicherung: Konsequenz einer Verweigerung der Auslesung von Fahrzeugdaten nach einem Verkehrsunfall

Ein Versicherungsnehmer, der nach einem Verkehrsunfall verhindert, dass der Fahrzeugdatenspeicher zur Unfallrekonstruktion ausgelesen wird, verletzt seine vertraglichen Obliegenheiten gegenüber dem Kfz-Kaskoversicherer, der ihn dazu aufgefordert hat, die Datenauswertung zu ermöglichen. Das geht aus einem Beschluss des OLG Köln vom 08.07.2020 - 9 U 111/20 hervor.

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Finanzen 
Freitag, 26.02.2021

Bitcoin: Seriöse Beratung gefragt

Die rasante Kursentwicklung des Bitcoin hat die Kryptowährung ins Blickfeld privater Anleger gerückt. Mit dem Interesse steigt auch der Informationsbedarf der Kunden. Nachfragen interessierter Kunden sollten Berater mit dem nötigen Hintergrundwissen begegnen.

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Recht 
Donnerstag, 25.02.2021

Krankenhausbehandlungsvertrag: Wenn Patient die Mitwirkung an einer Testung auf SARS-CoV-2 verweigert

Eine Klinik muss einen behandlungsbedürftigen Patienten jedenfalls dann, wenn keine akute Lebensgefahr vorliegt, nicht stationär aufnehmen, falls dieser Patient die Mitwirkung an einem Corona-Test verweigert Das hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 04.11.2020 - 4 T 1/20 entschieden.

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Krankenversicherung 
Mittwoch, 24.02.2021

Anspruch eines Versicherungsnehmers auf eine Sofortleistung in einer "Schwere-Krankheiten-Versicherung"

Das Landgericht Kiel hat sich mit Urteil vom 25.09.2020 - 5 O 206/19 dazu geäußert, wann eine Klausel in einer sogenannten "Schwere-Krankheiten-Versicherung" bzw. dread disease Versicherung wonach schwere Erkrankungen lediglich ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, bösartige Neubildungen an der Brustdrüse oder des Hodens und eine Organtransplantation sind, im Sinne des § 305c Absatz 1 BGB und somit unwirksam ist.

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