Aktuelles
Finanzen und Versicherungen
Orientierungshilfe für die Festsetzung eines Hinterbliebenengeldes
Das Hinterbliebenengeld (§ 844 Absatz 3 BGB) erreicht in der Regel nicht die Höhe eines Schmerzensgeldes. Es deckt die Fälle ab, in denen die Trauer und das seelische Leid bei dem Hinterbliebenen nicht zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Das hat das OLG Koblenz mit Beschluss vom 31.08.2020 - 12 U 870/20 verdeutlicht.
Junge Anlegergruppe bedroht Beratergeschäft
Es gab mal eine Zeit, da legte man Geld an, um im Alter abgesichert zu sein, um eine größere Anschaffung machen zu können, ein Haus zu bauen oder den Kindern eine Ausbildung zu finanzieren. Diese Zeit scheint für eine große Anlegergruppe vorbei zu sein. Die Mitglieder dieser Gruppe legen Geld an, um ihr eigenes Ego zu stärken, um einen "Thrill" genießen zu können und um ein Abenteuer zu erleben. Die in Europa wohl aktivste und effektivste staatliche Finanzaufsicht, die britische FCA, hat, angeregt durch hunderte oder gar tausende von betrügerischen Anbietern auf ihrer Warnliste, die sich an diese Zielgruppe wenden, versucht, die Hintergründe dieser "Bewegung" auszuleuchten.
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei gepflasterten Gehwegen
Ein Pflasterstein, der auf einem zum Marktplatz führenden Gehweg mehr als 2 cm hervorstehet, kann eine zu beseitigende Gefahrenstelle darstellen. Legt die verantwortliche Kommune eine in zeitlicher und örtlicher Hinsicht ausreichende Kontrolle des Gehweges dar, die ein gestürzter Fußgänger nicht widerlegen kann, haftet sie nicht. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 16.10.2020 - 11 U 72/19 entschieden.
Zum Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz
Versicherungsfall in der Steuer-Rechtsschutzversicherung ist der Erlass des vom Versicherungsnehmer angefochtenen Steuerverwaltungsaktes. Dieser muss dem Versicherungsnehmer innerhalb des versicherten Zeitraums zugegangen sein. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27.11.2020 - 8 U 2967/20 entschieden.
Gold für Jedermann - Goldsparpläne
Gold wird immer dann interessant, wenn sich dunkle Wolken politischer oder finanztechnischer Art abzeichnen. Pandemie, Schuldenwachstum, Probleme mit der Wirtschaftsentwicklung und aktuelle politische Unsicherheiten sind Gründe genug, um an die Sicherung des eigenen Vermögens oder dessen Aufbau in sicher scheinenden Anlageformen zu denken. Goldsparpläne ermöglichen auch Anlegern mit geringeren Einkommen und (noch) ohne nennenswertes Vermögen ihren diesbezüglichen Sicherheitsbedarf zu decken.