Aktuelles
Finanzen und Versicherungen
PKV: Kein Rechtsanspruch eines Versicherten auf Einschreiten der BaFin
Die Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in der PKV ist ausschließlich vor den Zivilgerichten zu prüfen. Deshalb hat ein PKV-Versicherter keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtsverbindlich feststellt, dass ein für den Versicherer tätiger Treuhänder nicht unabhängig ist. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 11.02.2021 - 7 K 3632/19.F entschieden.
BGH: Kein Schadenersatz für Wasserschäden bei fehlender Rückstausicherung
Entsteht infolge der Verengung einer Abwasserleitung am Gebäude eines Anliegers ein Rückstauschaden, der durch eine Rückstaueinrichtung hätte verhindert werden können, liegt dieser Schaden jedenfalls dann außerhalb des Schutzbereiches einer verletzten Pflicht, wenn der Anlieger nach der einschlägigen kommunalen Satzung zum Einbau einer solchen Sicherung verpflichtet war.
Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall - Keine Pauschalisierung anhand von Vergleichsfällen
Die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs wegen des bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschadens richtet sich grundsätzlich nach den Umständen des konkreten Einzelfalles. Beansprucht ein Geschädigter ein höheres als das ihm zugesprochene Schmerzensgeld, kann er sich deshalb nicht pauschal auf Vergleichsfälle berufen. Das geht aus einem Urteil des OLG München vom 29.07.2020 - 10 U 2287/20 hervor.
Betriebliche Altersvorsorge: Kapitalauszahlung nach Fünftelregelung begünstigt?
Der BFH meint: Zwar liegt eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit vor, da die früheren Beitragszahlungen einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfassen. Aber: Erforderlich für die Anwendung der Fünftelregelung ist neben der »Zusammenballung von Einkünften« zusätzlich die »Außerordentlichkeit« dieser Einkünfte.
Streit um Teilungsabkommen - Haftungsrechtliche Abgrenzung zwischen Zweit- und Erstunfall
Verletzt sich ein Monteur bei Bergungsarbeiten für einen bei einem Unfall beschädigen Laternenmast, nachdem die am Unfall beteiligten Kraftfahrzeuge bereits von der Unfallstelle entfernt worden waren, kann dieser Personenschaden nicht dem Haftpflichtversicherer eines der beteiligten Fahrzeuge zugewiesen werden. Das geht aus einem Urteil des OLG Celle vom 18.11.2020 - 14 U 84/20 hervor.