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Dienstag, 02.06.2020

Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kapitalanlagebetrug

Globale Finanzaufsicht

Sehr viele Länder weltweit liefern inzwischen die Inhalte ihrer nationalen Warnlisten an die "International Organization of Securities Commissions", kurz IOSCO genannt. Deren Liste hatte allerdings bis vor kurzem eine gravierende Lücke: Die Ergebnisse der US-amerikanischen Security and Exchange Commission/SEC waren darin nicht enthalten.

Dieses Manko wurde nun beseitigt. Das Ergebnis war, dass die SEC der IOSCO den vermutlich gesamten Inhalt ihrer eigenen Warnliste mit rund 1.100 Einträgen in einer einzigen Lieferung zur Aufnahme in die IOSCO-Liste übermittelte. Die gesamte IOSCO-Liste enthält aktuell nun knapp 10.000 Einträge aus den Warnlisten einer größeren Anzahl von Ländern mit einem Schwerpunkt in Europa.

Fleißigster europäischer Lieferant von Warnlisteneinträgen ist mit Abstand die britische Finanzaufsicht FCA. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hält sich dagegen vornehm zurück, indem sie mit die wenigsten Einträge zuliefert.

Erstaunliches aus Amerika

Wenn man die um die amerikanischen Einträge nun ergänzte IOSCO-Liste genauer anschaut, dann sind die Warnungen vor Anbietern, die als US-Behörden auftreten, besonders auffällig. Einträge von Firmennamen die mit "US" oder "United States" beginnen und dann angebliche Behördennamen enthalten, finden sich zu Dutzenden. Bezeichnungen wie "US International Investment Trade Authority" oder "US Shareholders Registry Department" und Ähnliches finden sich in der "US"-Abteilung zuhauf. In der "United States"-Abteilung sind es Bezeichnungen wie" United States Securities Regulatory Commission" oder "United States Settlement and Claims Commission".

Dass in Europa die Namen von angeblichen Behörden genutzt werden, um Vertrauen zu schöpfen, ist relativ selten. Dass in der britischen Warnliste Namensbestandteile wie "Crown" und "Royal" gelegentlich auftauchen, nutzt die Verbundenheit der Engländer zu ihrem Königshaus. Häufiger ist da schon der Namensbestandteil "Swiss" für Schweiz und das auch bei Unternehmen, die ihren Firmensitz in tausenden Kilometern Entfernung von unseren südwestlichen Nachbarn haben.

Die Nutzung der Warnliste im Berateralltag

Zwar kamen die Bemühungen, die IOSCO-Liste zu einer Art globaler Warnliste auszubauen, in den letzten Monaten gut voran, aber auch nicht mehr. Wer sicher sein will, den Inhalt sämtlicher Warnlisten geprüft zu haben, der wird auf Lücken im IOSCO-System stoßen. Die Konsultation der nationalen Warnlisten ist in solchen Fällen notwendig. Da nicht alle Anbieter auch einen Firmensitz angeben, müssen eventuell mehrere Warnlisten konsultiert werden.

Allerdings, Beratern, die ein Produkt empfehlen, das auf einer zum Angebot in offensichtlichem Bezug stehenden Warnliste (z.B. deutscher Firmensitz und BaFin-Warnliste) aufgeführt ist, könnte, je nach Sachlage, ein Beratungsfehler vorgeworfen werden. Das ist übrigens nicht immer abhängig davon, ob dem jeweiligen Anleger das Produkt auch wirklich von dem fraglichen Berater vermittelt wurde oder nicht.

Fazit

Weil die Nutzung einiger nationaler Warnlisten, auch der deutschen, nicht ganz einfach ist, bekommt der Ausbau der IOSCO-Liste besonderes Gewicht. Wenn in einem hoffentlich bald bestehenden Endstadium die IOSCO-Liste den Standard bei den Warnlisten ausmacht, dann werden seriöse, auf vollständige Information ihrer Kunden bedachte Berater um deren systematische Nutzung nicht mehr herumkommen. Übrigens: Die "Clones" US-amerikanischer Regierungsstellen können helfen, vertrauenerweckende Bezüge zu solchen Stellen in Produktinformationen zu verifizieren.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

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