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Mittwoch, 08.11.2017

Beitrag zur Pensionssicherung 2017 wieder auf normalem Niveau

Zum Hintergrund: Aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens prägt der Schadenaufwand eines Kalenderjahres den jährlich festzusetzenden Beitragssatz.

Prognose 2017: Die Anzahl der Insolvenzen hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Das den PSVaG betreffende Schadenvolumen ist gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum dagegen leicht zurückgegangen, insbesondere weil für die bisher zu übernehmenden Anwärter durchschnittlich geringere Leistungen zu sichern sind. Entlastende Komponenten auf der Ertragsseite in der Höhe des Vorjahres stehen zur Reduzierung des diesjährigen Beitragssatzes jedoch nicht zur Verfügung. Das bisher bekannte Schadenvolumen wird sich noch um bis Jahresende neu eintretende Schäden erhöhen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann der PSVaG daher noch keine verlässliche Prognose zum endgültigen Beitragssatz für 2017 abgeben. Aus heutiger Sicht könnte sich ein Beitragssatz etwa in Höhe des langjährigen Durchschnittswertes von 2,8 Promille ergeben. Aufgrund der noch ungewissen Entwicklung des zweiten Halbjahres 2017 kann der Beitragssatz jedoch gegenüber der Prognose auch höher oder niedriger ausfallen. Den im Beitragsbescheid 2016 als Möglichkeit erwähnten Vorschuss für 2017 erhebt der PSVaG nicht.

Der Beitragssatz für 2017 wird Anfang November festgesetzt. Der Beitragsbescheid 2017 geht den sicherungspflichtigen Unternehmen in der zweiten Novemberhälfte zu.

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