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Montag, 29.07.2019

Neutrale Produktinformationen für Finanzberater

Der Hintergrund:

In der Finanzdienstleistungsbranche sind bekannte Fachexperten oft auf die eine oder andere Art und Weise mit Anbietern von Finanzprodukten verbunden. Das ist, wenn es offen kommuniziert wird, nicht grundsätzlich zu kritisieren, denn natürlich muss ein angebotenes Finanzprodukt fachlich korrekt beschrieben werden, damit Berater und Kunden über wichtige Produktdetails informiert sind.

Wenn also der Abgesandte der Versicherungsgesellschaft vor Beratern die neueste Produktentwicklung seines Unternehmens beschreibt oder wenn der Vertriebsbeauftragte einer Investmentgesellschaft die Vorzüge "seiner" Fonds darstellt, dann sind das wichtige Informationen. Problematisch ist es nur, wenn diese Anbieterinformationen die einzigen Informationen des Finanzberaters bleiben.

Quellen für neutrale Finanzmarktinformationen

Zugegeben, es ist nicht immer einfach zu beurteilen, ob eine Veröffentlichung, z.B. im Internet, aus einer neutralen Quelle stammt. Finanzberater, die ja selbst über Fachkenntnisse verfügen, werden aber schon aus unterschiedlichen Beurteilungen eines Produktes oder einer Produktgruppe Hinweise auf genauer zu untersuchende Produktdetails ableiten.

Quellen für solche Produktabgleiche sind zum Beispiel verbraucherorientierte Veröffentlichungen (z.B. Stiftung Warentest) oder branchenkritische Veröffentlichungen (z.B. investmentcheck). Während die obengenannten Adressen auch einzelne Produktangebote behandeln, finden sich in finanztip umfangreiche und detaillierte Darstellungen zu Anlageformen.

Eigene Recherchen

Etwas Recherchearbeit bleibt demjenigen Finanzberater nicht erspart, der die Erwartungen seines Kunden an "seinen Finanzfachmann" gerecht werden will. Im Folgenden finden Sie Anregungen für Ihre Computerrecherche:

  • Recherchieren Sie die Firma des Anbieters. Fahnden Sie nach Berichten zu früheren Produkten und beachtenswerten Vorgängen. Stellen Sie fest, ob die Firma ihren Sitz in Deutschland oder im Ausland hat (erhöhtes Risiko bei der Durchsetzung von Ansprüchen).

  • Ist der Anbieter in Warnlisten (BaFin, der schweizerischen FINMA oder der österreichischen FMA) aufgetaucht?

  • Recherchieren Sie die leitenden Personen des Anbieters. Fahnden Sie nach deren früheren Tätigkeiten. Gibt es Zweifel an deren Kompetenz?

  • Recherchieren Sie das Produkt. Gibt es bereits Erfahrungen mit gleichen oder ähnlichen Produkten? Ist die Produktbeschreibung des Anbieters vollständig?

  • Recherchieren Sie die Person des Vortragenden in einer stattgefundenen Produktpräsentation.

  • Achtung: Recherchieren Sie, wo immer möglich, nicht auf Firmenseiten des Anbieters.

  • Dokumentieren Sie zu Ihrem eigenen Schutz Ihre Recherche schriftlich. Eventuell müssen Sie später einmal nachweisen, dass Sie sich bei der Produktauswahl nicht alleine auf die Angaben des Anbieters verlassen haben.

Fazit:

Empfehlungen sollten Sie nur nach einer ausgewogenen Produktbeurteilung aussprechen. Das setzt Ihr Kunde voraus und es reduziert das Risiko der Beraterhaftung.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

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