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Mittwoch, 11.04.2018

Kommt ab 2019 eine neue Grundsteuer oder gibt es Alternativen?

Die Debatte um die Grundsteuer ist nicht neu, liegen ihr doch jahrzehntealte Einheitswerte von Grundstücken und Gebäuden zugrunde. Im Osten wurde dieser Wert zuletzt im Jahr 1935 festgesetzt, im Westen 1964. Mit Blick auf diese Zahlen liegt es schon fast mehr als auf der Hand, dass der Einheitswert heutzutage sehr stark vom tatsächlichen Wert des Grundstücks, also dem eigentlichen Verkehrswert, abweicht und damit verbunden eine Ungleichbehandlung in der Grundsteuerberechnung gegeben ist. Noch verwundernswerter: Das Grundsteuer-Gesetz schreibt eine Aktualisierung der Werte eigentlich alle sechs Jahre vor.

Aber schauen wir besser nicht zurück auf die ursprüngliche Verfahrensweise, sondern widmen wir uns dem, was nun kommen könnte. Und das dürfte im ersten Schritt leider noch nicht sehr viel sein, denn Einheitswerte neu zu ermitteln, braucht Zeit. Die Zeit hat der Gesetzgeber nicht, wenn er bis 2019 ein neues Grundsteuer-Gesetz verabschieden muss. Also ist wohl eher von einer kurzfristig realisierbaren Pauschallösung auszugehen. Bei diesem Modell könnte dann beispielsweise ein Quadratmeter Grundstück/Wohnung mit x Cent besteuert werden, kombiniert mit etwaigen Multiplikatoren je nach Gemeinde. Ist das dann gerechter? Und werden die Gemeinden dadurch nicht auch in Versuchung geraten, zuzuschlagen? Dazu dürften schon jetzt Zweifel bestehen.

Und wie sieht die langfristige Lösung aus? Erste Überlegungen gehen offenbar in Richtung Kostenwertmodell. Auf Grundlage der Ermittlung neuer Boden- und Gebäudewerte soll ein Kostenwert errechnet werden. Ein Mammutprojekt, das eher einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Verwaltung ähnelt, wenn man bedenkt, dass etwa 35 Mio. Häuser und Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssten. Geschätzte Dauer: 10-15 Jahre. Und natürlich nur umsetzbar, wenn tausende Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden würden - dauerhaft, denn auch die regelmäßige Bewertung auf aktueller Marktlage wäre dann ja erforderlich.

Kritiker dieses Modells sind also nicht schwer zu finden. Sie sehen die Zukunft eher in einer sog. Bodenwertsteuer. Gutachterausschüssen würden ohnehin die Bodenwerte alle zwei Jahre ermitteln, das heißt, eine Berechnungsgrundlage gäbe es schon. Aber welche Verwaltung will schon Kosten und Zeit sparen, wenn es auch komplizierter geht.

Fakt ist: Wenn es zum Kostenwertmodell kommt, muss das millionenschwere Projekt irgendwie refinanziert werden und das dürfte in jedem Fall zulasten der Immobilienbesitzer und auch der Mieter gehen, die die Steuer über die Nebenkosten zu tragen haben. Aber Hauptsache keine Ungleichbehandlung mehr, nicht wahr.

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