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Dienstag, 26.03.2019

P & R - Pleite: Schadenersatz vom Berater?

Der Hintergrund:

120.000 EUR Schadenersatz soll, so das Urteil des Landgerichts Erfurt, Az.: 9 O 736/18 vom 22.02.2019, ein Vermittler an seinen Kunden bezahlen, weil er nur "unzureichend beziehungsweise verharmlosend" über Risiken aufgeklärt habe. Der Vermittler hätte u.a. auf das Totalverlustrisiko hinweisen müssen und die Mieten hätten nicht als "bedingungslos" garantiert angepriesen werden dürfen.

Zuvor gab es bisher zwei Urteile der Landgerichte Ansbach und Dessau, die allerdings zugunsten der beklagten Vermittler ausgegangen waren. Einige Kommentare zu diesen beiden Urteilen lassen jedoch den Schluss zu, dass es jeweils Sondersituationen zu berücksichtigen galt.

Containerkauf als festverzinsliche Anlage

Die nun beim Urteil des LG Erfurt offenbar maßgeblichen Verletzungen der Aufklärungspflichten über das Totalverlustrisiko und die Qualität der Mietgarantien dürften in den meisten Beratungsfällen gegeben sein. Die Aufklärung des Anlegers in für ihn verständlicher Weise über das Totalverlustrisiko hätte in vielen Fällen den Vertragsabschluss verhindert, weil die Anlegerzielgruppen der P & R vorwiegend im risikofernen Bereich anzusiedeln sein dürften. Diese Anleger haben neben der "festen" Miete vor allem auf ihr Eigentumsrecht an einem Container gesetzt, ein Faktum, das sich ja nun auf dramatische Art und Weise in den meisten Fällen in Luft aufgelöst hat.

Beweise sammeln

Der mit über 50.000 betroffenen Anlegern und einem befürchteten Schaden in Höhe von fast ausschließlich "sicherheitsorientiert" investierten 3,5 Mrd. EUR Anlegergeld könnten nicht nur am Finanzmarkt, sondern auch in der Justiz Geschichte schreiben. Was daraus für Berater und deren Kunden folgert, ist noch schwer abzuschätzen. Eines erscheint jedoch klar und gilt gleichermaßen für betroffene Berater wie für Anleger: Die besten Chancen vor Gericht werden diejenigen haben, die Beweise vorlegen können.

Hinweis: Für betroffene Anleger und Berater wichtig werden könnten auch die Verjährungsfristen, die z.B. durch Einreichung einer Klage unterbrochen werden könnten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gerhard Bongarth aus Freiburg befürchtet, dass auch in diesem Fall viele aussichtsreiche Ansprüche durch den Eintritt der Verjährung verfallen werden, bevor sie geprüft werden konnten.

Fazit:

Für alle Betroffenen dürfte es sich lohnen, sich über den weiteren Verlauf des P & R Desasters permanent informiert zu halten.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

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