Aktuelles
Finanzen und Versicherungen
Abgrenzung eines haftungsprivilegierten Verkehrsunfalles von einem sonstigen Wegeunfall
Verunfallt ein Arbeitnehmer als Beifahrer in einem Fahrzeug seines Arbeitgebers, das von einem Arbeitskollegen gesteuert wurde, auf einer Fahrt zu einem Firmenkunden, so kann sich der Kfz-Haftpflichtversicherer des Arbeitgeber-Pkw auf das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII berufen. Das geht aus einem Beschluss des OLG Celle vom 25.09.2018 - 14 W 34/18 hervor.
Betriebshaftpflichtversicherung: Erfüllungsausschluss versus Tätigkeitsschaden
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 31.01.02019 - 9 U 72/18 entschieden, dass Ansprüche wegen Schäden an zu bearbeitenden Sachen des Auftraggebers des Versicherungsnehmers dem sogenannten Erfüllungsschadenausschluss unterfallen und deshalb in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind.
Versicherungshandbücher im November: Digitalisierung auf dem Vormarsch
Herausgeber Jörg Heidemann hat mit seinem Autorenteam wieder aktuelle und interessante Themen aus den Bereichen der privaten und betrieblichen Versicherungen aufgegriffen:
Betriebsrenten: Beitrag zur Insolvenzsicherung springt auf 3,1 Promille
Schon im Oktober hatte der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), der in Deutschland und Luxemburg Betriebsrenten bei Insolvenz des Arbeitgebers sichert, informiert, dass der Beitragssatz deutlich steigen würde. Während sich im Juli dieses Jahres nach dem Schadenverlauf im ersten Halbjahr noch ein Beitragssatz von 2 Promille prognostiziert wurde. Hatte sich die Lage danach deutlich verschlechtert. Nach mehreren großen Insolvenzen im zweiten Halbjahr musste der PSV Anfang Oktober mit einem deutlich höheren Beitragssatz 2019 rechnen und hatte per Pressemitteilung die Prognose auf 3,0 bis 3,5 Promille korrigiert.
Auslandsreise-Krankenversicherung: Streit um Kosten des Rücktransportes mit einem Charterflugzeug
Für die Frage der medizinischen Notwendigkeit eines Rücktransportes in einer Auslands-Krankenversicherung gilt ein objektiver Maßstab. Es genügt, wenn die medizinischen Befunde und Erkenntnisse es im Zeitpunkt der Vornahme vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung bzw. den Rücktransport als notwendig anzusehen. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 15.03.2019 - 20 U 37/18 entschieden.