Versicherungsbüro Scharf GmbH

Ihre Versicherung  in Übach-Palenberg und Bad Krozingen

Aktuelles


Finanzen und Versicherungen

Zurück zur Übersicht

Finanzen + Versicherungen

Altersvorsorge 
Freitag, 22.11.2019

Insolvenzsicherung für Betriebsrenten soll verbessert werden: Kürzungen bei Pensionskassen werden abgesichert

Nun wurde bekannt, dass das Bundesarbeitsministerium (BMAS) plant diese "Lücke" zu schließen. Allerdings soll nicht das "Fass" der Insolvenzsicherung komplett aufgemacht werden. Denn hier gäbe es weiterhin reichhaltigen Diskussionsbedarf, z.B. über die Priviligierung von Pensionsfonds oder die Beiträge für kongruent rückgedeckte Pensionszusagen und Unterstützungskassen. Das BMAS plant dem Vernehmen nach einen minimalinvasiven "Eingriff" nur für regulierte Pensionskassen.

Hier die möglichen Eckpunkte der Neuregelung:

  • Wird ein Arbeitgeber insolvent und kann die Pensionskasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung nicht erbringen, tritt der PSV für diese Leistungskürzung ein.

  • Der neue PSV-Schutz umfasst auch bereits bestehende Betriebsrenten und Anwartschaften, allerdings nur bei künftigen Arbeitgeberinsolvenzen.

  • Zur Finanzierung der neuen Absicherung müssen auch diejenigen Arbeitgeber Beiträge an den PSV leisten, die Betriebsrenten über Pensionskassen organisieren.

  • Die Beitragsbemessung orientiert sich in pauschalierender Form an dem neu abzudeckenden Risiko (30 % des Beitrages für eine vergleichbare Direktzusage in den Jahren 2020-2025 um eine Gegenfinanzierung aufzubauen; danach 20 % analog zur Regelung bei Pensionsfonds).

  • Pensionskassen, die dem Sicherungsfonds Protektor angehören oder auf tarifvertraglicher Grundlage als gemeinsame Einrichtung betrieben werden, sind vom PSV-Schutz ausgenommen.

Das BMAS wird noch eine weitere wichtige Novellierung einbringen: Die versicherungsvertragliche Lösung soll zum neuen Standard werden, ohne dass der Arbeitgeber noch aktiv werden muss. Damit können gerade kleine Arbeitgeber ohne das Damoklesschwert einer drohenden Nachhaftung diesen besonders einfachen Durchführungsweg nutzen.

Hinweis für die Praxis:

Die Lage bei regulierten Pensionskassen ist wohl noch schlimmer als gedacht. Zurecht sichert nun die Bundesregierung die betroffenen Betriebsrentner ab. In diesem Zusammenhang wurde ja schon von einem "Staatsversagen" bei der staatlichen Aufsicht gesprochen.

Gut ist, dass nun im Sinne der kleinen und mittelständischen Unternehmen die sog. versicherungsvertragliche Lösung endlich vereinfacht wird - wie in anderen Durchführungswegen schon länger der Fall. Denn die Direktversicherung ist dort die einfachste Lösung.

Zurück zur Übersicht