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Altersvorsorge 
Dienstag, 19.11.2019

Kabinett beschließt Beitragsentlastung der Betriebsrentner

Das Bundesgesundheitsministerium meldet dazu folgendes:

Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, werden damit ab dem kommenden Jahr um 1,2 Mrd. EUR jedes Jahr entlastet. Dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

"Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden. Deshalb senken wir die Kassenbeiträge auf Betriebsrenten spürbar. Etwa ein Drittel der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt weiterhin gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag. Und auch diejenigen mit höheren Betriebsrenten werden spürbar entlastet. Rund vier Millionen Betriebsrentner werden von der Entlastung profitieren. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Altersvorsorge lohnt sich!"

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfes:

  • Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 EUR gelten. Das heißt: Erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Rund 60 % der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 EUR im Monat, sie werden - verglichen mit heute - höchstens den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. Auch die weiteren 40 % werden spürbar entlastet. Bislang gibt es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 EUR. Betriebsrenten bis zu dieser Summe bleiben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekommt, muss auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen.

  • Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.

  • Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.

  • Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.

  • Die Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2020 in vollem Umfang aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Um die Mindereinnahmen von 1,2 Mrd. EUR auch in den Folgejahren stufenweise zu kompensieren, werden in den Jahren 2021 bis 2023 abnehmende Beträge aus der Liquiditätsreserve entnommen. Im Jahr 2021 werden 900 Mio. EUR, in 2022 600 Mio. EUR und in 2023 300 Mio. EUR entnommen. Insgesamt wird damit im Zeitraum 2020 bis 2023 aus der Liquiditätsreserve ein Entlastungsvolumen von 3 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Erst ab dem Jahr 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe tragen.

Hinweis für die Praxis:

Die Krankenkassen sind nun bei der schnellen Umsetzung gefragt. Es ist zu vermuten, dass die Entlastung technisch noch nicht zum 01.01.2020 umgesetzt ist. Versorgungsträger/Zahlstellen werden sich auf Rückfragen einstellen müssen. Die Kommunikation an die Betroffenen muss zum 01.01.2020 gut aufbereitet sein.

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