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Dienstag, 04.12.2018

Nächste Pensionskasse in schwerem Fahrwasser: Kölner Pensionskasse mit Vorstandswechsel

Die höheren Renten der regulierten Pensionskassen VVaG - so Finanztest damals - lägen (natürlich) daran, dass diese ohne Vermittler und ergo ohne Provisionen auskommen, und an der (zu) vorsichtigen Kalkulation der Wettbewerbspensionskassen. Der Fachverband der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) wird bemüht mit der Aussage, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) schon dafür sorgen würde, dass die Bäume nicht in den Himmelwachsen. Erst auf der letzten Seite gab es Warnhinweise für den Verbraucher, dass die heile Welt der VVaG mit höheren Rechnungszinsen und großzügigen Sterbetafeln auch konkrete Risiken bergen. Ein Bonmot: "Hohe Rentenzusagen sind gut, wenn sie gehalten werden. Dafür setzt sich die BaFin ein. Sie kontrolliert die Vereine und genehmigt deren Tarife meist. Doch ein Amt kann sich täuschen." Wie wahr, wie wahr, mag sich mancher denken. Kein Hinweis darauf, dass der Arbeitgeber bei Kürzungen einstehen muss und schon gar nicht darauf, dass bei Ausfall des Arbeitgebers der Arbeitnehmer auf dem Ausfall "sitzenbleibt". Da fragt man sich schon: Quis custodiet ipsos custodes - wer wacht über die Wächter?

"Der Kölner Pensionskasse VVaG hatte in den letzten Monaten seine Mitgliedervertreterversammlung bereits darüber informiert, dass die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Kasse dazu führt, dass eine Herabsetzung der Leistungen im Raum steht. Die hierzu notwendigen Schritte sind bereits eingeleitet worden und werden durch den Vorstand fortgesetzt. Sämtliche Maßnahmen erfolgen unter enger Begleitung und Beaufsichtigung durch die BaFin."

Ein ausführliches Hintergrundgespräch zu der Schieflage findet sich auf Leiter bAV. Danach wird in den sogenannten Past Service eingegriffen - und nicht nur in die Rechnungsgrundlagen künftiger Beiträge. Ursache ist der ständige Anstieg der Lebenserwartung, d.h., die Sterbetafeln waren nicht auskömmlich. Die Verstärkung der sogenannten Deckungsrückstellung war in Angriff genommen, aber das Formelwerk wurde wohl technisch unzureichend umgesetzt.

Maßnahmen bei drohender Insolvenz nach § 314 VAG stehen danach nicht im Raum. Die Satzung der Kölner Pensionskasse kennt keine Nachschüsse der Arbeitgeber. Der Ausgleich von Kürzungen ("Subsidiärhaftung") muss daher von jedem einzelnen Arbeitnehmer/Rentner nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG bei seinem Arbeitgeber geltend gemacht und gegebenenfalls arbeitsgerichtlich eingeklagt werden. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers leistet der PSVaG nicht.

Eine Information der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vermittler soll sukzessive im Frühjahr 2019 erfolgen. Die Pensionskasse zahlt auch schon Leistungen an Rentner.

Pikant: Die Kölner Pensionskasse war auch mit Vermittlern im Wettbewerb am Markt tätig. Da stehen für Makler nun Sachwalterfragen und Sachwalterhaftung mit im Raum. Immerhin zeichneten sich schon im Geschäftsbericht 2016 Probleme deutlich ab.

Die Sanierung wird durch den erfahrenen neuen Vorstandsvorsitzenden Olaf Keese (57) durchgeführt. Herr Olaf Keese ist seit dem 01.12.2018 Mitglied des Vorstandes des Kölner Pensionskasse VVaG und hat gleichzeitig auch das Amt des Vorstandsvorsitzenden übernommen. Er löst damit den langjährigen Vorstandsvorsitzenden Christof Heinrich ab, der sein Amt zum 30.11.2018 nach Vollendung seines 60. Lebensjahres im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat niedergelegt hat. Herr Keese verfügt über langjährige Erfahrung als Vorstand einer größeren Pensionskasse im Sparkassenverbund und aus weiteren leitenden Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen der bAV. Zuletzt war Herr Keese Vorstand des Pensionskasse Peugeot Deutschland VVaG und Geschäftsführer der von ihm gegründeten EbAV-Consulting GmbH.

Fazit

Die Krise der Pensionskassen - insbes. der regulierten Pensionskassen - geht weiter, wie mehrere kleine Anfragen im Bundestag allein in diesem Jahr gezeigt haben. In Zeiten, wo sich viele Pensionskassen als EbAV weniger Restriktionen als die durch Solvency II regulierten Lebensversicherer wünschen und keinen Durchgriff der europäischen Aufsicht (EIOPA) in Deutschland wollen, ist diese Schieflage ein denkbar schlechtes Signal. Und auch Arbeitgeber wie Arbeitnehmer werden sich fragen, warum die BaFin nicht früher eingegriffen hat.

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